Waffensachkundelehrgang und Qualifizierungslehrgang zur Schieß- und Standaufsicht

Lehrgang im Mai 2025

Sportschützenkreis 12 Karlsruhe e. V.

Anmeldeschluss 30.04.2025

Einladung SKL und QL Mai 2025_250404_065513-pdf Anmeldung SKL und QL Mai 2025_250404_065651-pdf

Sachkundelehrgänge - Sportschützenkreis 12 Karlsruhe


Rechtliche Hinweise

Die zwei wichtigsten Rechtsgrundlagen für Sportschützen sind das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in der jeweiligen gültigen Fassung.

Der Gesetzgeber knüpft an den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen einige strenge Voraussetzungen. Das ist richtig und wichtig.

Eine wichtige Voraussetzung ist das Erlernen des Umgangs mit Schusswaffen und die hierbei zu beachtenden rechtlichen Vorschriften. Diese werden beim SSK 12 in zwei Lehrgängen vermittelt, dem Sachkundelehrgang und dem Lehrgang zur Qualifizierung zur Standaufsicht.

Der SSK 12 hält sich hierbei streng an die rechtlichen Vorgaben und die Richtlinien des DSB (diese sind Teil des Anerkennungsverfahrens als Sportschützenverband) was z. B. die zu vermittelnden Inhalte, Lehrgangsdauer, Unterrichtsräume, Unterrichtsmaterial, Qualifikation der Ausbilder und Ablauf der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung betrifft. Eine verwaltungsgerichtliche Prüfung ist somit jederzeit möglich.

Rechtsgrundlagen:

  • 7 WaffG
  • § 1 bis 3 WaffV
  • Konkretisierung Sachkunde: § 3(1) Nr. 2c AWaffV
  • Konkretisierung Qualifizierung zur Standaufsicht: § 10(6) AWaffV
  • Richtlinienkompetenz des DSB

 

Anmeldung

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:

Sportschützenkreis Karlsruhe e.V.
z. Hd. Herrn Heiko Helffenstein

Rheinstraße 51a

76467 Bietigheim

oder per Fax an:
(0 72 45) 91 66 738