Waffensachkundelehrgang und Qualifizierungslehrgang zur Schieß- und Standaufsicht
Lehrgang im Mai 2025
Sportschützenkreis 12 Karlsruhe e. V.
Anmeldeschluss 30.04.2025
Sachkundelehrgänge - Sportschützenkreis 12 Karlsruhe
Rechtliche Hinweise
Die zwei wichtigsten Rechtsgrundlagen für Sportschützen sind das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in der jeweiligen gültigen Fassung.
Der Gesetzgeber knüpft an den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen einige strenge Voraussetzungen. Das ist richtig und wichtig.
Eine wichtige Voraussetzung ist das Erlernen des Umgangs mit Schusswaffen und die hierbei zu beachtenden rechtlichen Vorschriften. Diese werden beim SSK 12 in zwei Lehrgängen vermittelt, dem Sachkundelehrgang und dem Lehrgang zur Qualifizierung zur Standaufsicht.
Der SSK 12 hält sich hierbei streng an die rechtlichen Vorgaben und die Richtlinien des DSB (diese sind Teil des Anerkennungsverfahrens als Sportschützenverband) was z. B. die zu vermittelnden Inhalte, Lehrgangsdauer, Unterrichtsräume, Unterrichtsmaterial, Qualifikation der Ausbilder und Ablauf der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung betrifft. Eine verwaltungsgerichtliche Prüfung ist somit jederzeit möglich.
Rechtsgrundlagen:
- 7 WaffG
- § 1 bis 3 WaffV
- Konkretisierung Sachkunde: § 3(1) Nr. 2c AWaffV
- Konkretisierung Qualifizierung zur Standaufsicht: § 10(6) AWaffV
- Richtlinienkompetenz des DSB
Anmeldung
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:
Sportschützenkreis Karlsruhe e.V.
z. Hd. Herrn Heiko Helffenstein
Rheinstraße 51a
76467 Bietigheim
oder per Fax an:
(0 72 45) 91 66 738

