Beiträge / Gebühren / Satzung

Mitgliedbeiträge - Aufnahmegebühren - Satzung 

Lieber Gast,

wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Schützengesellschaft Karlsruhe 1721 e. V. interessieren. Bitte wenden Sie sich für mehr Informationen an unseren Oberschützenmeister Fred Joachim Keller.                E-Mail: fred.keller@sg-karlsruhe.de oder Mobil: 0163 7035200.

Der Vorstand

Beitragsordnung 2024-SG Karlsruhe 1721-PDF
1. Für die Mitgliedschaft ist die Satzung in ihrer neuesten Fassung und die Ordnungen des Vereins verbindlich.                                        Die Satzung regelt die  Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und evtl. Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.                          Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss durch die Hauptversammlung im Folgejahr in Kraft.
3. In dem Mitgliedsbeitrag sind alle Abgaben an die Verbände enthalten.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld.
5. Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt im Lastschriftverfahren unmittelbar nach Aufnahme und folgend zum 01.02. des Jahres.
6. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben ihren Mitgliedsbeitrag unaufgefordert jeweils bis spätestens  
    01.02. des Jahres zu entrichten. Für den erhöhten Aufwand ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten.
7. Entstehende Mehrkosten durch erforderlich werdende Mahnungen oder Rücklastschriften sind zu begleichen. Die Mahngebühr / 
    Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 €.
8. Ausbildungsverträge / Immatrikulationsbescheinigungen sind jährlich bis spätestens 15. Januar des Jahres vorzulegen.                        Bei Nichtvorlage wird der volle Beitrag abgebucht.
9. Mitglieder mit Beitragsrückständen haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
10. Bei Vereinseintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Erfolgt ein Eintritt nach dem 01.07. des Jahres, ist in diesem Jahr 
    nur noch der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
11. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Verein bis spätestens 30. September des Jahres       schriftlich erklärt werden.
12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Dies geschieht unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
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